
Erstkontakt: Der Erstkontakt erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Wir werden dabei erste Fakten prüfen um zu sehen, ob ein ausführliches Erstgespräch möglich und sinnvoll erscheint. Gegebenenfalls verweise ich sie an geeignete Stellen weiter.
Erstgespräch: Dies dient der ausführlichen persönlichen Diagnostik ihrer Problemstellung. Darauf aufbauend werden wir einen gemeinsamen Plan des Vorgehens entwickeln oder ich werde Sie an geeignete Stellen weitervermitteln.
Terminvereinbarung gerne telefonisch unter 089 997 518 17 oder per E-Mail
Kosten
Die Kostenstruktur gliedert sich gibt in 2 übergeordnete Bereiche: Leistungen aus klinischer Tätigkeit (A) und Leistungen aus nicht klinischer Tätigkeit (B)
A) Die Kosten für meine Leistungen richten sich in meiner klinischen Tätigkeit nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Abschnitt B und G der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ) bzw. dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Abrechnung ist abhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Es besteht eine Abrechnungsgenehmigung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt direkt und Sie bekommen die Leistungen wie üblich im Sachleistungsprinzip. Genauere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier. Erstgespräche (Sprechstunden und probatorische Sitzungen) werden auch ohne Antrag übernommen. Dazu benötige ich lediglich ihre Krankenversichertenkarte.
- Private Krankenversicherung (PV) (und Beihilfe): In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängen Art und Umfang der Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie abgeschlossen haben. Bitte fragen Sie diesbezüglich zeitnah bei Ihrer Versicherung nach. Erbrachte Leistungen stelle ich Ihnen üblicherweise entsprechend der Gebührenordnung (s.o.) im 2,3-fachen Satz (Regelsatz) in Rechnung. Diese können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
- Natürlich haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit meine psychotherapeutischen Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Das Honorar vereinbaren wir dann individuell, es richtet sich ebenso nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Abschnitt B und G der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ)
Die Kosten für nicht unmittelbar klinische Leistungen (Supervision, Coaching, Beratung, Vorträge, Seminare, …) werden je nach Aufwand, Umfang und Tätigkeit individuell vereinbart. Am besten wir unterhalten uns persönlich über Ihr Anliegen. Für Supervisionen im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen halte ich mich üblicherweise an die Empfehlungen ihrer Institutionen. Zur Abrechnung stelle ich Ihnen die erbrachten Leistungen entsprechend unserer Vereinbarung in Rechnung.